ZENSIERT – Zum Urheberrecht bei Applikationen

Hui, was für ein Titel für einen Blogbeitrag. Ich glaube, ich hatte es ja schon mal irgendwo geschrieben: Ich bin eigentlich Psychologin. Warum ich mich trotzdem erdreiste, etwas über das Urheberrecht zu schreiben hier im Blog? Weil ich im Leben 1.0 unter anderem die Aufgabe habe, zu Urheberrechtsfragen zu beraten. Ich bin also keine Juristin, habe in der Zwischenzeit aber ein relativ solides Halbwissen 😉 Und mit diesem Wissen im Kopf kriege ich bei manchen Dingen, die mir in der Nähwelt so begegnen, doch immer wieder ganz schöne Bauchschmerzen…

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Worüber ich da immer wieder stolpere, sind zum Beispiel wunderschöne Werke auf Social Media Plattformen oder auch in Blogs, die mit wirklich großartigen Applikationen von z.B. Comicfiguren verschönert sind. Wirklich supertolle Sachen, über die sich die Kinder, für die die Werke meist sind, sicherlich freuen wie Bolle.

Zu diesem Blogbeitrag inspiriert hat mich auch mal wieder ein solches Werk, das ich einfach nur genial fand und auf das ein Motiv aus einem Videospiel appliziert war. Das aber ganz wunderbar von der Urheberin präsentiert wurde mit den Worten, sie wisse jetzt auch nicht, ob sie das hier zeigen dürfe, aber das Shirt sei ja auch nur ganz privat genäht worden. Deshalb: hier ist es also. Nö, liebe wunderbare Näherin, das Shirt mit dieser Applikation durftest du prinzipiell nicht zeigen. Denn damit hast du die Verwertungsrechte des Rechteinhabers am Motiv verletzt… 🙁

Was darf man denn überhaupt applizieren?

Wenn ihr ein Motiv appliziert, ganz egal welches das ist, dann ist das grundsätzlich mal kein Problem. Selbst wenn da jemand die Rechte dran hat, dann ist das ein Fall einer so genannten Privatkopie, also eine Kopie zur nicht gewerblichen und – ganz wichtig! – nicht-öffentlichen Nutzung. Die Lieblingscomicfigur eures Kindes auf ein Shirt zu applizieren ist also zunächst einmal überhaupt kein Problem, das ist nichts anderes als mit dem Kassettenrecorder ein Lied im Radio aufzunehmen (ja, ich bin so alt, dass ich das früher ganz viel gemacht habe!). Für die Jüngeren unter euch, die sich mit sowas wie Kassettenrecordern nicht mehr auskennen: Ihr dürft auch die Musik von CD auf euren MP3-Spieler übertragen, sofern ich dabei keinen Kopierschutz überwinden müsst.

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Ab wann wird es problematisch?

Schwierig wird es erst, wenn ihr Fotos von eurem Werk zeigt und damit das urheberrechtlich geschützte Motiv veröffentlicht, also anderen Menschen zugänglich macht. Das darf nämlich nur der Urheber bzw. der Inhaber der Verwertungsrechte (die ihm vom Urheber abgetreten wurden). Zeigt ihr also eure wunderschönen Werke mit applizierten Figuren aus Film, Fernsehen, Videospielen, aus Büchern oder auch aus der Google Bildersuche, dann ist das eine Rechtsverletzung, die unter Umständen echt teuer werden kann (gerne mal vierstellige Summen und mehr…).

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Und jetzt? Kann man da was tun?

Ich kann den Wunsch, die wunderschönen Werke zu teilen absolut nachvollziehen. Wirklich. So richtig. Ich möchte nämlich auch am liebsten alles, was ich so fabriziere (naja, die gelungenen Sachen zumindest…) zeigen. Ich freue mich über jedes “Gefällt mir”, Like oder Herzchen und  jeden lobenden Kommentar und erst recht, wenn mir dann noch jemand schreibt, dass ich ihn/sie inspiriert habe. Ja, ich freue mich natürlich auch, wenn ich meinen kleinen Spatz in einem von mir genähten Shirt sehe und dabei denken kann: Das ist so toll und das habe ich selbst gemacht. Und wenn die Nachbarin oder Mama vom Kindergartenfreund lobt, kriege ich auch ganz rote Backen vor Freude. Aber hier im Blog oder in den Sozialen Netzwerken ist es noch einmal etwas anderes, denn da tummeln sich ja auch viele Menschen, die auch nähen und zu schätzen wissen, wie viel Arbeit und auch Kreativität in so einem Werk stecken.

Also, gibt es Wege, wie man trotzdem die Werke zeigen darf? Ja, die gibt es. Zum Glück!

  • Wenn ihr selber ein Bild zeichnet, dann ist das natürlich vollkommen okay. Ihr müsst nur selber kreativ werden und dürft nicht abzeichnen und auch nicht eine Zeichenvorlage verfremden.
  • Wenn ihr eine Applikationsvorlage kauft oder eine kostenlose Applikationsvorlage im Netz verwendet (eine tolle Sammlung gibt es übrigens hier!) , dann wird die Urheberin/der Urheber auch i.d.R. nichts dagegen haben, wenn ihr eure Werke zeigt – das ist ja dann auch eine Form von Werbung. Wenn ihr unsicher seid, fragt aber lieber nach.
  • Außerdem könnt ihr auch beim Rechteinhaber um Erlaubnis bitten. Bekommt heraus, wer die Bildrechte an einer Figur hat (oft ein Bücherverlag, bei Figuren aus dem Fernsehen der Sender, bei Motiven aus Videospielen der Spielehersteller usw.) und schreibt dann eine Email, in der ihr euer Anliegen schildert.

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Eine Email schreiben? Das soll klappen?

Leider nicht immer… Sorry.

Ich habe zum Beispiel eine total liebe und nette Antwort bekommen, als ich bei der WDR Media Group nachgefragt habe, ob ich das Geburtstagsshirt vom kleinen Spatz, das Bobo Siebenschläfer zeigt, auf dem Blog sowie den zugehörigen Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter) zeigen darf. Da wurde wohl intern drüber diskutiert und dann wurde mir das erlaubt – diese Erlaubnis gilt übrigens nur für mich, jeder nach mir muss wieder selber nachfragen 😉

Angefragt hatte ich mit diesem Text:

Sehr geehrte Frau […],

mein nun bald 3jähriger Sohn liebt die Geschichten und Hörspiele von Bobo Siebenschläfer. Als Überraschung zu seinem dritten Geburtstag möchte ich ihm deshalb gerne ein Bobo-Shirt nähen und dazu ein Bild von Bobo applizieren (= aus Stoffstücken zusammenpuzzeln und aufnähen). Es würde sich um ein Einzelstück für private Zwecke handeln.
Ich schreibe Ihnen, da ich Fotos des Shirts dann auch gerne auf meinem privaten Nähblog Zum Nähen in den Keller und den dazu gehörigen Social Media-Kanälen präsentieren würde […]. Mein Blog ist ein rein privates Projekt, ich betreibe weder ein Gewerbe noch erziele ich mit dem Blog einen Gewinn.
Vom Motiv her hatte ich mir ungefähr dieses hier vorgestellt:
Können Sie mir eine Nutzung des Bobo-Motivs für den beschriebenen Zweck (Veröffentlichung von Fotos des Shirts mit Bobo-Applikation) genehmigen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort,
herzliche Grüße

Erfolgreich war ich auch mit meiner Anfrage, ob ich ein Design, das ich auf Pinterest entdeckt hatte, für ein Shirt verwenden dürfte. Das war das Schweinchen auf dem Traktor, das ich kürzlich mal gezeigt hatte.

Leider sind nicht alle Anfragen dieser Art von Erfolg gekrönt. Eine Absage habe ich beim Thienemann-Esslinger Verlag erhalten, als ich nachgefragt habe, ob ich Bilder von einem Shirt mit Rabe Socke-Applikation zeigen darf.

Sehr geehrte Frau […],

für meinen kleinen Sohn habe ich auf ein Shirt ein Bild von Rabe Socke appliziert:
[hier das Bild vom fertigen Shirt]
Fotos vom Shirt würde ich gerne auch auf meinem Blog zeigen (http://zumnaehenindenkeller.de) sowie auf den zugehörigen Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter). Der Blog ist rein privat, ich habe kein Gewerbe, das Shirt ist einmalig für mein Kind genäht und ich habe weder damit noch mit dem Blog insgesamt Gewinnerzielungsabsichten. Können Sie mir für den genannten Zweck das Veröffentlichen von Fotos des Shirts genehmigen, bitte?
Herzlichen Dank!

Hier hat mir die Dame vom Verlag zum hübschen Shirt gratuliert und schlicht und einfach nein gesagt (bzw. sagen müssen). Vielleicht ja, weil der Verlag damit den Verkauf von Merchandisingprodukten gefährdet sieht oder weil man keinen Unterschied zwischen privaten und kommerziellen Anfragen machen möchte. Keine Ahnung, eine Begründung habe ich nicht gehört. Deshalb kann ich das Shirt bzw. die Applikation auch nur zensiert zeigen:

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Ja, das ist albern. Aber natürlich war ich ein bisschen enttäuscht über die Ablehnung. Wer wäre das nicht. Aber auf eine solche Anfrage mit “Nein” zu antworten ist nun mal das gute Recht des Rechteinhabers. Und nein heißt auch nein. Außerdem: schlimmer wäre es auf jeden Fall, wenn ich nicht gefragt hätte und der Verlag dann meine Fotos vom Rabe-Socke-Shirt gefunden hätte und ich jetzt eine riesige Summe als Entschädigung zahlen müsste.

Das Shirt selber darf ich aber zeigen. Das ist das Knopfshirt aus dem Babyleicht-Buch von Klimperklein:

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Genäht habe ich in Größe 98 und das Shirt sitzt wirklich gut an meinem kleinen Spatz. Da war ich ein wenig überrascht, denn die meisten Klimperkleinschnitte, die ich bislang genäht habe, fielen absolut größengerecht (und damit größer als die meisten Kaufklamotten) aus. Aber dieses hier hätte ich wirklich nicht in 92 nähen dürfen für meinen ca 94cm-Knirps. Zu knapp ist es aber auf keinen Fall, es sitzt einfach richtig gut!

Den Schnitt hatte ich für dieses Shirt das erste Mal ausprobiert. Und ich hätte vielleicht die Anleitung noch mal so richtig lesen sollen 🙄 Das Bündchen am Ausschnitt sollte nämlich gar nicht als Einfassbündchen genäht werden. So waren die Jerseydrücker leider ein wenig zu breit. Aber ganz schlimm finde ich das jetzt auch nicht. Und für das nächste Mal weiß ich es auf jeden Fall besser!

Wie ihr seht, habe ich hier nicht mit dem Zensurbalken, sondern mit dem Bild von einem anderen Raben die Applikation überdeckt. Diesen Raben – und alle anderen Bilder in diesem Beitrag außer meinen eigenen Fotos –  habe ich von pixabay.com. Das ist eine Datenbank mit Bildern, die unter der Lizenz CC0 stehen. Veröffentlicht jemand Werke unter der Lizenz CC0, so gibt er alle seine Rechte an dem Werk auf.  Ich darf z.B. Bilder, die unter CC0 veröffentlicht wurden, ohne Angabe des Urhebers weiter verbreiten und auch verändern. Prinzipiell auch applizieren 🙂 Und so schützt der Pixabay-Rabe nun den Raben Socken davor, hier auf Zum Nähen in den Keller gesehen zu werden. Schön, oder?

Schnitt: Knopfshirt aus dem Babyleicht*-Buch von Klimperklein in Größe 92 | Sternenjersey: von stoffwunsch.de | oranges Bündchen: weiß ich gerade nicht mehr | Jerseydrücker: von snaply.de

Ein ganz wichtiger Hinweis noch: Alle Angaben in diesem Beitrag sind ohne Gewähr, ich hafte nicht für eventuelle Fehler. Das Lesen dieses Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und im Zweifel solltet ihr auch eine Fachfrau oder einen Fachmann um Rat bitten. Alle meine Infos sind nach bestem Wissen und Gewissen hier dargestellt. Aber: Ich bin keine Juristin, gell? 😉

*Dieser Artikel enthält Affiliate Links, die mit einem * gekennzeichnet sind.

verlinkt bei:

 , weil ich mich freue, dass mein Bub ein schönes Shirt hat, auch wenn ich es nicht vollständig zeigen darf 🙂

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17 Kommentare

  1. undiversell

    Sehr hilfreich! Danke. LG Undine

  2. Pe-Twin-kel

    Hallo Jana,
    Vielen Dank für diesen echt informativen Post. Habe es zwar zum Teil gewusst und noch Neues gelernt.
    Lieben Gruß,
    Petra

  3. Simone

    Vielen Dank für die tollen Ausführungen. Ich wundere mich auch oft, besonders wenn manche sich trauen, Disneymotive zu posten.
    Liebe Grüße,
    Simone

  4. karin

    Hallo Tantejana,
    ich bin Juristin und habe nichts auszusetzen an deinen rechtlichen Ausführungen. Es ist ein sehr schöner und für viele bestimmt hilfreicher Artikel geworden. Es wird wirklich viel Unerlaubtes im Netz gepostet, aus reiner Unwissenheit, die jedoch nicht vor Strafe schützt.

    • tantejana

      Vielen Dank, liebe Karin! Das ist von dir als Juristin eine besonders hilfreiche Rückmeldung 🙂
      LG Jana

  5. nealich

    Liebe Jana,
    danke für diesen informativen Post 🙂 Ich habe da so gar keine Ahnung, aber Interesse und auch schon mal davon gelesen/gehört… Wie ist es mit Motivstoffen, die ich kaufe, verarbeite und zeige? Habe ich da das Recht zum Verarbeiten und Benutzen, aber nicht zum Zeigen? Ist schon kompliziert…
    Auf jeden Fall vielen Dank und ein schönes Wochenende, Katrin

    • tantejana

      Liebe Katrin,
      das ist eine schwierige Frage. Im Zweifel würde ich da nachfragen. Vor ein paar Monaten war das ja auch mal ein recht hippes Thema, da irgendwelche Lizenzstoffe auf den Markt kamen, die eben nicht gezeigt werden durften. Da müsste sich ganz gut was finden lassen – ich glaube, z.B. bei Stoff & Liebe?
      LG Jana

      • nealich

        Dankeschön da werde ich mal weiterlesen…..

  6. Tanja Hartinger

    Toller Text, das ist auf alle Fälle hilfreich. Leider machen sich viele so gar keine Gesanken zu diesem Thema.
    Lg Tanja

    • tantejana

      Genau das hat mich auch zu dem Beitrag motiviert 😀
      LG Jana

  7. Mareike

    Liebe Jana, danke für diesen sehr informativen Artikel. Oft ist es ja wirklich kompliziert und man weiß oft gar nicht mehr, was man noch zeigen kann. Im Zweifel dann besser aufs Zeigen verzichten, auch wenn es schwer fällt. Ich bin mir ja bei denen Innenkissen von Möbelschweden auch grad gar nicht sicher, ob ich den überhaupt zeigen darf…! 😉

    Viele liebe Grüße!
    Mareike

  8. Nähbegeisterte

    Vielen, vielen lieben Dank…da waren ein paar schöne Informationen drinn…
    Disney ist da ja leider auch so ein Fall…die erlauben es nämlich noch nicht mal Bildern von genähten Teilen aus dem gekauften Disneystoff zu zeigen. Total blöd finde ich das, dann brauchen Sie auch keinen Stoff zu produzieren….aber egal.

    Liebe Grüße die Nähbegeisterte 🙂

    • tantejana

      Ja, bei den Stoffen, die man nicht zeigen darf, kann ich auch nur den Kopf schütteln. 🙄
      LG und Danke für deinen Kommentar! Jana

  9. Nähkäschtle

    Eigentlich denke ich immer das ist doch klar, aber die viele Diskussionen zeigen ja, dass sich tatsächlich viele überhaupt keine Gedanken darum machen, was man wo zeigen darf und wo man Rechte verletzt – danke für die Zusammenfassung! LG Ingrid

  10. Melly Regenbogen

    Liebe Jana,
    das war wirklich sehr lehrreich, ich komme zwar insgesamt wenig zum Applizieren von Motiven die nicht auch dafür gemacht wurden (Sprich gekauft oder aus Probenähen) aber ich habe tatsächlich schon einige in Planung und werde da nun mal brav vorher fragen ob wir die dann auch zeigen dürfen. (:
    Vielen lieben Dank für den tollen und ausführlichen Artikel. <3
    Liebste Grüße, Melly

  11. Catrin

    Ich habe deinen Beitrag gerade in einer Facebook-Gruppe entdeckt und bin begeistert, danke für die tolle Aufklärung!
    Ich habe mich schon oft gefragt, wie das rechtlich eigentlich ist, vor allem auch bei anderen Bildern die ich so im Netz entdeckt habe, bisher hatte meine GoogleSuche zu dem Thema leider keinen Erfolg deshalb bin ich jetzt echt froh, mal eine kurze Erklärung dazu bekommen zu haben.

    Ich habe auch ein Geburtstagsshirt mit der Lieblings-TV-Figur meines Sohnes appliziert und im Vorfeld zum Blogbeitrag dann mal überlegt, ob ich das überhaupt zeigen darf. Daraufhin habe ich dann einen ähnlichen Weg gewählt wie du ihn beschrieben hast und den Rechteinhaber ermittelt und auf Facebook angeschrieben. Leider habe ich bis heute keine Antwort auf meine Frage bekommen, außer das es zur weiteren Prüfung in die Abteilung weitergeleitet wurde.
    Schade finde ich es schon, dass die Fotos nur auf dem Rechner schlummern, aber die Hauptsache ist wohl das mein Sohn sich riesig gefreut hat und das Shirt wirklich liebt!

    • tantejana

      Schön, dass dir der Artikel gefallen und weitergeholfen hat! Ich freue mich sehr über dein Feedback. Ja, es ist schon schade, wenn die Bilder nicht gezeigt werden dürfen aber Hauptsache ist ja wirklich, dass sich das Geburtstagskind freut. 🙂 Ich drücke dir die Daumen, dass dir doch noch Antwort bekommst.
      Viele Grüße
      Jana

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